Oldenburg /Hannover Die vollständige Übernahme der Oldenburgischen Landesbank (OLB) durch die Bremer Kreditbank (BKB) im vergangenen Jahr hat ein juristisches Nachspiel. Wie ein Sprecher des Landgerichts Hannover jetzt gegenüber dieser Zeitung bestätigte, sind „knapp 100 Aktionäre“ gegen die Höhe der Barabfindung im Zuge des sogenannten Squeeze-out-Verfahrens, also des Hinausdrängens der verbliebenen Minderheitsaktionäre, vorgegangen. Sie hätten entweder eine Aufhebung der Beschlüsse der Hauptversammlung in Sachen Barabfindung gefordert oder eine „angemessene Barabfindung“ verlangt, ohne eine konkrete Höhe zu nennen, sagte der Gerichtssprecher weiter.
Hintergrund: Nachdem sich die BKB, hinter der die Finanzinvestoren Apollo und Grovepoint Capital sowie der Lehrer-Pensionsfonds TRS aus Texas stehen, mehr als 95 Prozent der Anteile an der OLB gesichert hatte, machte sie im Frühjahr 2018 von der aktienrechtlichen Möglichkeit Gebrauch, die verbliebenen Minderheitsaktionäre gegen eine Abfindung herauszudrängen und sich so 100 Prozent der Anteile zu sichern. Die BKB hatte die Barabfindung mit 24,86 Euro je Aktie festgesetzt.
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Auf der Hauptversammlung am 11. Mai 2018 kritisierten mehrere Kleinaktionäre diesen Betrag als „nicht adäquat“ oder auch als „läppisch“. Der damalige OLB-Vorstandschef Patrick Tessmann sprach hingegen von einer „angemessen Barabfindung“ und wies auch darauf hin, dass ein unabhängiger Gutachter die Angemessenheit bestätigt habe. Mit den Stimmen des Großaktionärs wurden Squeeze-out und die Höhe der Barabfindung am Ende der Hauptversammlung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Ende Juni wurden der Squeeze-out-Beschluss und die Übertragung der Anteile wirksam.
Nach Angaben des Sprechers des Landgerichts Hannover, das in Niedersachsen für solche Spruchverfahren (Az. 23 O 35/18) zuständig ist, prüft die Kammer für Handelssachen die Vorwürfe nun zunächst formal wie inhaltlich. Bis zur mündlichen Verhandlung wird es allerdings noch etwas dauern, denn diese ist für den 13. November 2019, 10 Uhr, terminiert.