Braunschweig /Emden /Wolfsburg Die Musterklage gegen Volkswagen ist zulässig, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig am Montag. Dieselkunden müssen sich bis zu einer klaren Einschätzung ihrer Chancen auf Schadenersatz aber vorerst gedulden. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig gab am ersten Verhandlungstag noch keine einheitliche Richtung vor. Man müsse zunächst Urteile anderer Gerichte „sorgfältig prüfen“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Neef nach der Eröffnung des Verfahrens. Während Verbraucheranwälte bereits Hoffnung auf Schadenersatz sehen, bezweifelt VW, dass den Kunden überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Am OLG Braunschweig setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband das neue Instrument der Musterfeststellungsklage ein. Der Verband tritt im Namen von rund 470 000 Dieselkunden auf, die von VW wegen manipulierter Abgaswerte Schadenersatz fordern. In Braunschweig geht es aber zunächst nur darum, ob VW unrechtmäßig handelte. Konkrete Ansprüche müssten Kunden dann in eigenen Verfahren durchsetzen.
Der Vorsitzende Neef ließ die Musterklage grundsätzlich zu. Beim Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte deutete Neef an, dass frühere Entscheidungen zugunsten des Herstellers noch einmal in anderem Licht betrachtet werden könnten.
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) begrüßte das Verfahren: „Damit steigt die Chance, dass viele strittige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre geklärt werden und alle Beteiligten – VW und Verbraucher – Rechtssicherheit erhalten.“ Da es sich um eine neue Klageart handele, dürfte das Gerichtsverfahren freilich einige Zeit in Anspruch nehmen.