Lemwerder Der Ritzenbütteler Sand ist das Naherholungsgebiet für die Lemwerderaner. Durch das alljährliche Drachenfest im August oder Treffen von Opel-Liebhabern ist das Gelände allerdings inzwischen auch für Besucher aus ganz Deutschland zu einer beliebten Anlaufstelle geworden. Um diesen unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden, diskutieren Rat und Verwaltung der Gemeinde seit geraumer Zeit über Nutzungsrichtlinien. Die Verwaltung unter Führung von Bürgermeisterin Regina Neuke hat nun Vorschläge dazu vorgelegt.
Nach Vorstellung der Verwaltung soll das Gelände in vier Bereiche aufgeteilt werden. Ziel ist, Naturschutz und Naherholung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Die unterschiedliche Nutzung soll durch verschiedenfarbige Hinweisschilder kenntlich gemacht werden. Naturschutz / Schutzzone
In dieser Zone gilt ganzjährig die Leinenpflicht. Sie darf nicht für Veranstaltungen genutzt werden. Naherholung / Strand / Wasser / Spielen
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In dieser Zone gilt ganzjährig die Leinenpflicht. Sie darf nicht für Veranstaltungen genutzt werden. Drachenflugfeld
In dieser Zone gilt Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit – also in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli. Als Veranstaltung wird nur das Drachenfest am dritten August-Wochenende zugelassen. Parkplätze / Veranstaltungsfläche
In dieser Zone gilt Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli. Diese Zone ist in der Zeit vom 1. bis 31. Juli sowie vom 1. September bis 30. November nutzbar für alle Veranstaltungen. Zusätzlich darf auch das Osterfeuer – jährlich im März oder April - in diesem Bereich abgebrannt werden.
Neben dieser Einteilung gibt es in den Richtlinien weitere konkrete Vorgaben für Veranstaltungen und Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen.
Die Fraktionen im Gemeinderat werden sich in den nächsten Monaten mit diesem Entwurf beschäftigen – beraten wird er voraussichtlich aber erst Anfang nächsten Jahres, wenn die aktuellen Haushaltsberatungen abgeschlossen sind.