Nordenham Im Gegensatz zur privaten Gartenkokelei an Brenntagen, die auf der Verbotsliste der neuen Landesregierung stehen, sind traditionelle Osterfeuer weiterhin erlaubt. „Solche Veranstaltungen gelten als Brauchtumspflege“, sagt der Nordenhamer Ordnungsamtsleiter Rudolf Müller. Allerdings sind die Behörden bemüht, aus Umweltschutzgründen die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu haltern. Neue Genehmigungen werden daher nicht ausgestellt.
Im Gebiet der Stadt Nordenham finden in diesem Jahr 17 Osterfeuer statt. Das sind genau so viele wie im Vorjahr. Die größte Veranstaltung spielt sich wieder in Blexen ab, wo die Freiwillige Feuerwehr für die Ausrichtung des Traditionsfeuers zuständig ist. Die Blexer sind seit 2013 die Nummer eins in Nordenham, weil der Bürgerverein Ellwürden seine Großveranstaltung aufgeben musste. Das Ellwürder Osterfeuer musste dem Solarpark weichen, der nördlich des ehemaligen Bahnhofs entstanden ist.
Hier eine Übersicht mit allen genehmigten Osterfeuern: -> Seefelder Straße, Veranstalter: Alert-Hermann Praß, Ostersonnabend -> Esenshammer Oberdeich, Mario Busche, Ostersonnabend -> Havendorfer Berg, Feuerwehr Esenshamm, Ostersonnabend -> Kleine Weser, Dorfgemeinschaft Hoffe, Ostersonnabend -> Okenser Weg, Hartwig Tantzen, Ostersonnabend -> Bauernweg, Reiterhof Schramm, Ostersonnabend -> Frisiaweg, Hundesportverein Nordenham, Ostersonntag -> Abbehauser Wischweg, Rolf Wemken, Ostersonntag -> Heetweg, Horst Rebmann, Ostersonntag -> Kurfürstendamm, Dorfgemeinschaft Moorsee, Ostersonntag -> Coldewärf, Round Table Nordenham, Ostersonntag -> Sportplatz Schweewarden, Feuerwehr Schweewarden, Ostersonntag -> Schüttingstraße, Feuerwehr Phiesewarden, Ostersonntag -> Langenrieper Weg, Eckhard Busch, Ostersonntag -> Galinger Weg, Dorfgemeinschaft Tettens, Ostersonntag -> Zur Alten Schanze, Feuerwehr Blexen, Ostersonntag -> Moorsee, Lisa Weigl, Ostersonntag.
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Rechtliche Grundlage für die Gestattung von Osterfeuern ist eine 2010 erlassene Verordnung der Stadt Nordenham. Nach dieser Osterfeuerabbrennverordnung sind nur Veranstaltungen erlaubt, die öffentlich zugänglich sind und der Traditionspflege dienen. Die Erlaubnis ist spätestens vier Wochen vor dem Abbrenntag zu beantragen.
Das Entsorgen von Abfällen auf den Scheiterhaufen ist verboten; lediglich Planzenreste, Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz dürfen verfeuert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf mit der endgültigen Aufschichtung des Osterfeuerhaufens drei Tage vor dem Anzünden begonnen werden. Ab Windstärke 6 ist das Abrennen nicht mehr erlaubt.