Nordenham /Oldenburg Weil sie in Nordenham ihren Arbeitgeber bestohlen hatte, muss eine 55-jährige Reinigungskraft für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses zunächst vom Amtsgericht Nordenham gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht am Freitag im Wesentlichen bestätigt. Die Angeklagte hatte eine Bankkarte ihres Arbeitgebers gestohlen und mit der Karte mehrmals Geld von dessen Konto abgehoben – insgesamt 2500 Euro.
Doch damit nicht genug. Der Arbeitgeber besitzt mehrere Ferienwohnungen. Dort hatte die Frau nicht nur sauber gemacht, sondern verkaufte auch Möbel und Fernsehgeräte aus den Wohnungen. Sie legte ein Geständnis ab, was in den Prozessen strafmindernd angerechnet wurde.
Bei der Berufungsverhandlung kamen auch einige schwere Schicksalsschläge zur Sprache, die die Angeklagte erlitten hatte. An der Gefängnisstrafe änderte das nichts. Die Frau ist mehrfach vorbestraft und stand während der jüngsten Taten unter Bewährung.
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