BERLIN Bei der Bundestagswahl dürfen 21 Splitterparteien antreten, darunter die Piratenpartei und die neu gegründete Freie Union der ehemaligen CSU-Rebellin Gabriele Pauli. Der Bundeswahlausschuss billigte den Vereinigungen den Status einer Partei für die Wahl zu.
Damit sind 29 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, denn hinzu kommen die acht Parteien, CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke, DVU und NPD, die im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
Abgelehnt wurden 30 Gruppierungen, darunter „Spaßparteien“ wie die Anarchistische Pogo-Partei Deutschland (APPD) und die PARTEI, deren Vorsitzender der ehemalige Chefredakteur der Satirezeitschrift „Titanic“, Martin Sonneborn, ist. Bundeswahlleiter Roderich Egeler machte deutlich, dass es Zweifel an deren Ernsthaftigkeit gebe.