Hannover Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich. Eine entsprechende Vereinbarung hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer Videokonferenz mit den Religionsgemeinschaften getroffen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften verpflichteten sich, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Gottesdiensten zahlenmäßig begrenzt wird. Auch müsse ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, um die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus einzudämmen. Jedem Gläubigen sollen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen. Auf gemeinschaftlichen Gesang wird ebenso verzichtet wie die Benutzung von Taufbecken oder Kelchen für die Abendmahlsfeiern. Die niedersächsische Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus soll entsprechend geändert werden.
Mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit entschied das Bundesverfassungsgericht kurz danach, es sei nicht vertretbar, dass die derzeit gültig Verordnung „keine Möglichkeit für eine ausnahmsweise Zulassung solcher Gottesdienste in Einzelfällen eröffnet“. Geklagt hatte eine muslimische Gemeinde, die sich gegen das Verbot einer Zusammenkunft während des Ramadan zur Wehr gesetzt hatte. Das Verfassungsgericht betonte, dass eine ausnahmsweise Zulassung von Gottesdiensten durch die örtlichen Gesundheitsämter immer von den konkreten Umständen abhängen müsse.
Das Sozialministerium hat in den letzten Tagen mit den großen Kirchen und den Verbänden der muslimischen Gemeinschaften entsprechende Hygienepläne vorbereitet, teilte Regierungssprecherin Anke Pörksen mit. Das Land bat die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover, bis zu der Neuregelung in der Verordnung Anträge der Religionsgemeinschaften im Einzelfall entsprechend zu prüfen und zu entscheiden.
Die Opposition aus FDP und Grünen im Landtag begrüßte die Entscheidung. „Es wird immer offensichtlicher, dass die Landesregierung die pauschalen Verbote und Grundrechtseingriffe durch die Corona-Verordnungen nicht länger aufrechterhalten kann“, so Marco Genthe (FDP). Nötig seien klare Richtlinien zum Infektionsschutz.