Bückeburg Die AfD-Fraktion in Niedersachsen ist mit dem Versuch gescheitert, sich in den Rat der für die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Bergen-Belsen zuständigen Stiftung einzuklagen. Der Staatsgerichtshof wies die Klage am Dienstag in Bückeburg ab. Bei dem Stiftungsrat handele es sich nicht um ein parlamentarisches Gremium, an dem die AfD als im Landtag vertretene Fraktion beteiligt werden müsse, begründete das Gericht (Az: StGH 1/18).
Als sich nach dem Einzug der AfD in den Landtag vor gut einem Jahr abzeichnete, dass ein AfD-Politiker in den Stiftungsrat einziehen könnte, hatten Holocaust-Überlebende aus Israel, Frankreich und den USA besorgte Briefe geschrieben. Daraufhin hatte der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen eine Verkleinerung des Stiftungsrates beschlossen. Dort sind nur noch Vertreter von vier Fraktionen vertreten – die AfD bleibt damit außen vor. Die Partei sprach daraufhin von einer „Lex AfD“ und beklagte eine „bewusste Ausgrenzung“ auch des Bevölkerungsteils, den sie vertrete.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Jens Nacke äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. Es sei politisch dringend geboten gewesen, die AfD, die Holocaust-Leugner in ihren Reihen dulde, aus solch einer Arbeit auszuschließen. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg. Die AfD versuche, aus einer vermeintlichen Opferrolle Kapital zu schlagen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Klaus Wichmann, beklagte nach dem Urteil, dass das Gericht sich davor gedrückt habe, den Anspruch seiner Fraktion auf Chancengleichheit in der Öffentlichkeit näher zu definieren. Das Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist, werde die AfD aber selbstverständlich akzeptieren.
„Dass die AfD gegen die Änderung des Gesetzes klagte, ist ihr demokratisches Recht“, sagte der Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung, Jens-Christian Wagner. „Dass sie aber versuchte, sich trotz eindeutiger Rechtslage und gegen den erklärten Willen der Überlebendenverbände in unseren Stiftungsrat einzuklagen, kann nur als Angriff gegen die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen gewertet werden.“
Im Stiftungsrat solle nur mitarbeiten, wer den Zweck der Stiftung auch unterstütze, betonte Wagner. „Stattdessen wird die Verharmlosung oder gar Leugnung der NS-Verbrechen in der Partei ebenso geduldet oder offen praktiziert wie Antisemitismus, Rassismus und rechtsextreme Hetze gegen Geflüchtete und Andersdenkende.“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner begrüßte das Urteil. Denn die Vertreter der Opferverbände hätten andererseits ihren Rückzug angekündigt gehabt. Die SPD-Abgeordnete Wiebke Osigus betonte, es habe mit der Neuregelung keinen Ausschluss der AfD gegeben. Vielmehr seien im Landtag die vier erforderlichen Vertreter gewählt worden, wobei die AfD-Abgeordneten keine Mehrheit erhalten hatten.