Berlin Der Bundestag hat am Mittwoch das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie beschlossen. Damit ist es ab dem 1. Januar verboten, in Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben Mitarbeiter über Werksverträge anzustellen. Zum 1. April soll auch Leiharbeit größtenteils verboten werden.
Arbeitnehmer müssen künftig direkt vom Unternehmen beschäftigt werden
Künftig müssen Arbeitnehmer direkt vom Unternehmen beschäftigt werden, das damit auch für die Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Arbeitsschutz verantwortlich ist. Damit soll die bisher oft gängige Praxis von Anstellungen über Subunternehmer untersagt werden, die laut Regierung für die Mängel in den Arbeitsbedingungen verantwortlich ist.
Befristet auf drei Jahre besteht demnach allerdings noch die Möglichkeit, auf Basis eines Tarifvertrags in der Fleischverarbeitung Leiharbeiter anzustellen, etwa um zu Spitzenzeiten wie der Grillsaison, die Nachfrage nach Fleischwaren bedienen zu können.
Heil: „Arbeitsverhältnisse in Fleischindustrie schon vor der Pandemie ein Graus“
„Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter muss absolute Priorität haben“, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Die Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie waren schon vor der Pandemie ein Graus. Das wollen wir jetzt beenden.“
Das Gesetz wurde mit 473 zu 152 Stimmen angenommen. Die Regierungsfraktion aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen und die Linken hatten ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bekundet. FDP und AfD lehnten ihn ab.
Durch die Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen waren die Defizite im Arbeitsschutz im Frühjahr zunehmend öffentlich geworden. Im Zuge der Berichterstattung wurde deutlich, unter welchen Bedingungen die häufig aus Osteuropa stammenden Mitarbeiter arbeiten und leben mussten. Laut Berichten gab es für sie teilweise 16-Stunden-Schichten, und sie wurden oftmals in überteuerten „Gammelunterkünften“ untergebracht.
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