Berlin /Hannover Wenn ein Psychiatrie-Patient tobt und schlägt, kann er ans Bett gefesselt werden. Bisher reicht dazu meistens die Anordnung eines Arztes. Jetzt verschärft das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen.
Zwei Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsschutzbeschwerde eingereicht, weil sie zwangsweise in eine Psychiatrie eingewiesen und dort gegen ihren Willen fixiert worden waren. Beide wurden auf Anweisung von Ärzten stundenlang an Armen, Beinen und Torso ans Bett gefesselt, der Kläger aus Baden-Württemberg wurde zusätzlich am Kopf fixiert. Der bayerische Patient war stark alkoholisiert, und es bestand Suizidgefahr. Der Mann aus Baden-Württemberg litt unter einer psychischen Störung und war aggressiv, warf mit Gegenständen nach dem Personal. Beide sahen ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Die Karlsruher Richter gaben ihnen recht: Die Fixierung sei ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit und müsse von Richtern genehmigt werden, so das Urteil.
Ob Patienten gegen ihren Willen fixiert werden können, sorgt seit Jahren für intensive Debatten. Betroffenen sind Zigtausende von Menschen. 0,5 bis zwei Prozent aller Psychiatriepatienten werden mit Zwangsmaßnahmen ruhiggestellt, schätzt Arno Deister, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN). Dennoch gab es bundesweit keine einheitlichen Regeln. Fixierung bleibt nun zwar weiter zulässig. Wenn diese absehbar länger als eine halbe Stunde fortdauern wird, muss aber ein Richter zustimmen. Kommt es in der Nacht zu Zwangsmaßnahmen, muss am Morgen die richterliche Genehmigung eingeholt werden.
Karlsruhe gibt den Bundesländern ein Jahr Zeit, das Urteil umzusetzen. Dazu gehört die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes in den Krankenhäusern von 6 bis 21 Uhr. Bei Fixierungen müssen die Patienten permanent von Pflegern oder Therapeuten betreut werden. Die Maßnahmen können damit nicht länger getroffen werden, um Personalengpässe zu überbrücken. „Das ist eine große Herausforderung für Kliniken, das ist keine Frage“, erklärte DGPPN-Präsident Deister.
Das Urteil wurde durchweg positiv aufgenommen. „Das sehen wir als händelbar aus klinischer Sicht“, sagte etwa Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Auch Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) begrüßt die Entscheidung. Das Urteil bestätige die bestehende Regelung im Land. „Die fixierten Patientinnen und Patienten werden aber nicht allein gelassen“, ergänzt die Politikerin, „sie müssen immer eine examinierte Pflegekraft zur persönlichen Betreuung an ihrer Seite haben. Denn es geht nicht nur um Beobachtung und Überwachung, sondern vor allem auch um Begleitung und Beziehungsaufbau.“