Hannover Nach dem Bruch der AfD-Landtagsfraktion treten die verbleibenden sechs Abgeordneten im Parlament künftig als Gruppe auf. „Nur diese sechs sind legitimiert, im niedersächsischen Landtag für die AfD Politik zu machen“, sagte AfD-Landeschef Jens Kestner am Mittwoch.
Streit um Führung
Nach einem Führungsstreit waren die bisherige Fraktionsvorsitzende Dana Guth sowie die Abgeordneten Stefan Wirtz und Jens Ahrends im September aus der Fraktion ausgetreten. Gegen Guth und Wirtz sei ein Parteiausschlussverfahren auf den Weg gebracht worden, teilte Kestner mit. Ahrends ist inzwischen selbst aus der AfD ausgetreten. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla sagte, der Bundesvorstand der Partei habe einstimmig beschlossen, dass die sechs Abgeordneten die fraktionsähnliche Gruppe im niedersächsischen Landtag gründen können. „Wir hoffen, dass die parlamentarische Arbeit denselben Erfolg hat wie in der Vergangenheit.“
Die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags sehen eine Gruppe als parlamentarisches Gebilde in Niedersachsen bisher nicht vor. Bestimmte Rechte ergeben sich daraus derzeit nicht. Wie der Abgeordnete Klaus Wichmann sagte, wolle man nun über eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags erreichen, dass die Gruppe gewisse parlamentarische Rechte und eine Grundfinanzierung erhält, wenn auch weniger als eine Fraktion. Für die Bildung einer Fraktion wären sieben Abgeordnete nötig. Einigungsversuche der AfD und eine Neugründung scheiterten jedoch.
Ältestenrat an der Reihe
„Wenn man so knapp am Fraktionsstatus kratzt, ist es dann gerecht, eine Gruppe wie einen Einzelabgeordneten zu behandeln?“, fragte Wichmann. Laut einem Landtagssprecher wollte sich der Ältestenrat des Parlaments bereits in seiner Sitzung am Mittwoch mit der Bitte der AfD beschäftigen. Über eine Änderung der Geschäftsordnung müsste der Landtag wie über einen Gesetzesentwurf abstimmen.
Guth, Wirtz und Ahrends nannten die Gründung der Gruppe eine plakative Ankündigung nach außen. „Auch wir würden sehr begrüßen, wenn sich der Landtag entschließen könnte, eine Gruppenbildung ab einer Anzahl von mindestens drei Abgeordneten zu ermöglichen und damit einhergehend den Gruppen auch parlamentarische Rechte einzuräumen, wie es in anderen Bundesländern möglich ist.“