Brake /Osnabrück Schwere Vorwürfe gegen einen vormaligen Rechtspfleger des Amtsgerichts Brake: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den Mann. „Es geht um den Vorwurf der Untreue“, bestätigte Behördensprecher Christian Bagung dieser Zeitung auf Nachfrage. Der Beamte ist nach Auskunft des Oberlandesgerichts Oldenburg vorläufig vom Dienst suspendiert.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Beschuldigte von 2011 bis März dieses Jahres – also rund acht Jahre lang – in insgesamt mehr als 350 Fällen rechtswidrig Buchungen von Geldbeträgen von einem Landeskonto auf sein Privatkonto veranlasst hat. Sein Vorgehen hat der Mann durch irreführende Angaben im Verwendungszweck zu verschleiern versucht – und das offenbar erfolgreich über einen längeren Zeitraum. Dem Land Niedersachsen entstand durch die unberechtigten Buchungen ein Schaden in Höhe von rund 750.000 Euro. Der Beschuldigte habe sich zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Der Mann war als Rechtspfleger so genannter Anweisungsbefugter, er konnte also Buchungen im Hauswirtschaftssystem ausführen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, teilt die Staatsanwaltschaft weitere Einzelheiten zum Hergang nicht mit. Aufgeflogen ist die Masche dann im Rahmen einer Geschäftsprüfung. Derartige Prüfungen finden nach Auskunft des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) regelmäßig statt. In welcher Regelmäßigkeit wollte der Gerichtssprecher unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen. Ebenso wenig, warum die Auffälligkeiten erst jetzt aufgefallen sind.
Nachdem die Unstimmigkeiten bemerkt worden sind, hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Strafanzeige erstattet. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg der Staatsanwaltschaft Osnabrück übertragen – ein bei Ermittlungen in Justizkreisen übliches Vorgehen. Örtlich zuständig wäre die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Der Tatbestand der Untreue ist laut § 266 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt.