Oldenburg Spielhallenbetreiber müssen voraussichtlich ab Januar 20 Prozent statt – wie bislang – 15 Prozent der Bruttoeinnahmen ihrer Geräte als Steuer an die Stadt abführen. Der Finanzausschuss brachte diese Steuererhöhung jetzt auf den Weg. Endgültig entscheiden muss der Rat.
Vordergründig sind damit etwa 700 000 Euro Mehreinnahmen zu erwarten, sagte Finanzdezernentin Silke Meyn. Die Stadt verfolge aber auch ein anderes Ziel mit der Steuererhöhung: Die „Eindämmung des gewerblichen Automatenspiels“ heißt es in der Vorlage für die Politik.
Der bisherige Steuersatz von 15 Prozent habe die Stadt diesem Ziel nicht nähergebracht, teilte die Verwaltung mit. So stieg die Zahl der Spielhallen-Konzessionen in der Stadt von 49 im Jahr 2011 auf aktuell 57, die Zahl der Automaten kletterte im gleichen Zeitraum von 501 auf 582.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Die Erhöhung hat aber einen Haken: Die Steuer darf aus verfassungsrechtlichen Gründen „keine erdrosselnde Wirkung haben“, stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Beschluss von 2011 fest. Das bedeutet: Die Steuer darf nicht so hoch ausfallen, dass das Geschäft mit den Spielautomaten dadurch unmöglich wird.
Damals hieß es, dass ein Steuersatz von 15 Prozent „an der Obergrenze des rechtlich zulässigen“ liege und daher jeder Einzelfall mit Blick auf die verbotene „Erdrosselungswirkung“ der Steuer genau geprüft werden müsse.
Die Verwaltung sieht sich dabei aber in guten Schuhen. Die 15-Prozent-Regelung habe das Wachstum der Branche nicht beeinträchtigt, zudem hätten die Städte Braunschweig, Celle, Lehrte und Nordhorn ihre Spielgerätesteuer bereits seit 2013 auf 20 Prozent erhöht, Hannover auf 18 Prozent. Darüber hinaus hätte das Verwaltungsgericht Hannover einem Spielhallenbetreiber den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die 20-Prozent-Steuer abgelehnt. Gerd Bischoff von der Finanzverwaltung berichtete, dass es inzwischen auch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gebe, der die 20-Prozent-Regelung akzeptiere. Den will die Politik vor der Entscheidung im Rat prüfen.