Oldenburg Lars S. hat Schulden. Seit Monaten laufen dem jungen Mann die Ausgaben davon. Nun liegt ein umfangreicher Forderungskatalog eines Inkassounternehmens vor. Da Lars S. die Positionen nicht einleuchten, wendet sich der Oldenburger an die Verbraucherzentrale am Julius-Mosen-Platz. Und dieser Weg hat sich gelohnt. Denn die Forderungsaufstellung enthält etliche Ungereimtheiten.
„Mehr als die Hälfte der Inkasso-Forderungen sind willkürlich, und die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig“, warnt die Verbraucherzentrale. Unseriöse Inkassodienste setzten Verbraucher unter Druck.
Die hohe Zahl unberechtigter Forderungen zeige, dass Verbraucher Rechnungen sorgfältig prüfen sollten, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei den untersuchten Beschwerden stammt laut den Untersuchungen der Verbraucherschutz-Einrichtung fast jede fünfte Forderung von Telekommunikationsanbietern. Geltend gemacht worden seien auch Ansprüche aus Gewinnspielen, E-Mail-Diensten, Dating-Portalen und Versandhandel.
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Inkassodienste seien nicht verpflichtet, die Ansprüche, die sie eintreiben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Auswertung weise auf uneinheitliche Berechnungen der Inkassogebühren hin. Für standardisierte Zahlungsaufforderungen seien die Gebühren oft unangemessen hoch.
Verbraucher zahlten aus Angst heraus, obwohl sie unter Umständen dazu nicht verpflichtet seien. „Ärgerlich ist zudem, dass Verbraucher in eine Ratenzahlungsvereinbarung gedrängt werden. Häufig ist daran ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gekoppelt“, so Körber.
Die Verbraucherschützer fordern ein verbindliches Muster für die Darstellung der Pflichtinformationen. Verbraucher müssten einfacher prüfen können, ob die Forderung berechtigt sei. Die Aufsicht über Inkassounternehmen müsse stärker gebündelt werden. Darüber hinaus sollte die Höhe von Inkassokosten verbindlich geregelt werden. Telefonische Auskunft gibt die Verbraucherzentrale Oldenburg, Julius-Mosen-Platz 5, Telefon 05 11 / 91 19 60, Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr.