Oldenburg /Hannover „Seit dem Jahr 2017 hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen 2,56 Millionen Euro für Kultureinrichtungen in Oldenburg bewilligt. Neben den Landesmuseen konnten hiervon die Landesbibliothek (ca. 716 000 Euro) und das Staatstheater Oldenburg (ca. 1,16 Mio. Euro) profitieren“, heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Das Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte und das Landesmuseum Natur und Mensch hätten seit 2017 dafür 680 000 Euro bekommen. Das Geld floss, so das Ministerium, zum überwiegenden Teil in die Fassaden- und Fenstersanierung des Schlosses. Darüber hinaus seien in den vergangenen Jahren 13,8 Millionen Euro ins Staatstheater Oldenburg investiert worden, insbesondere für Brandschutzmaßnahmen.
Das Gebäude in der Huntestraße 1 (ehemaliger Pferdestall) wurde bis zur erforderlichen Räumung 2017 vom Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte als Depot genutzt, ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Oldenburger Grünen-Landtagsabgeordneten Susanne Menge nachzulesen. Im März 2020 sei vom Museum ein erstes Grobkonzept für eine Sanierung und einen Erweiterungsbau vorgelegt worden. Die darin ausgewiesenen Kosten seien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel indes nicht finanzierbar. Das Gebäude würde aktuell gesichert. Ein Sachverständiger für Bausicherheit werde in Zusammenarbeit mit einer Tischlerei die Standsicherheit des Gebäudes überprüfen. Das Ergebnis bliebe abzuwarten.
Ein erstes Grobkonzept für die Sanierung des ehemaligen Laves-Gebäudes an der Straße Damm 46 einschließlich des Museumsgebäudes Damm 42-44 liegt vor, bestätigt die Landesregierung. Aufgrund anderer dringlicher Maßnahmen sei eine Aufnahme der erforderlichen Sanierungskosten in den Landeshaushalt bisher nicht möglich. Ein Termin für den Beginn der Sanierungsarbeiten könne nicht genannt werden.
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Für das Landesarchiv wurde vor Kurzem im Hinblick auf die Fassade ein Antrag auf baufachliche Beratung an das Staatliche Baumanagement Niedersachsen gestellt, teilt das Ministerium weiter mit. Und: „Ob und welche Maßnahmen danach zu ergreifen sind, bleibt dem Ergebnis der Beratung vorbehalten. Erst danach wird feststehen, inwieweit eine ,Sanierung’ erforderlich und welcher Zeitplan zugrunde zu legen ist.“