Also rechtlich ist die Lage eindeutig. Öffentlicher Raum kann nicht durch private Eigenhandlungen vereinnahmt werden. So positiv die Ansinnen dabei auch sind.
Es scheint in Deutschland aber Gewohnheitsrecht zu sein, dass eigene Grundstück um ein paar Meter vor dem Hause zu erweitern. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, welche Ursachen das wohl haben mag.
Viele Straßen in Oldenburg haben keine Gehwege, und die Seitenstreifen müssen daher als Zone für Fußgänger angesehen werden.
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Weiter muss es möglich sein, halbseitig mit dem PKW dort zu parken. Im verdichteten Wohnungsbau ist das unabdingbar, will man die Fahrzeuge nicht in den Gärten haben. Stolpersteine wie Findlinge, Blumenkübel und irgendwelche Bäume stellen eine Gefährdung dar.
Wenn aber die Dreistigkeit soweit geht, dass Eigentümer den öffentlichen Raum auch noch mit Verbotsschildern (Tannenbergstraße) belegen, ist es Zeit, dass die Ordnungsbehörde für Abhilfe sorgt.
So sind Schreiben ein geeignetes Mittel, den Bürger auf die Rechtsverhältnisse hinzuweisen.
Ob es Ausnahmen von der Regel geben kann und wie die denn aussehen könnten, scheint schwierig, denn der Verwaltungsaufwand und die Kosten dürften den Steuerzahler nicht unerheblich belasten.
Michael Köhler Oldenburg
Ich habe auch so einen öffentlichen Grünstreifen zum Parken vor meinem Haus.
Trifft der Oldenburger Rat in der Röntgenstraße nun eine Einzelfallentscheidung, oder dürfen dann alle Straßenanlieger ganz offiziell auf dem öffentlichen Park- und Grünstreifen vor ihrem Haus Balkonpflanzen wie zum Beispiel Zwergbirnen mit einer maximalen Wuchshöhe von 1,20 Meter bis 1,80 Meter pflanzen?
Ruth Drügemöller Oldenburg