Oldenburg Totschlag durch Unterlassung – das wirft die Staatsanwaltschaft Oldenburg fünf leitenden Ex-Mitarbeitern des Klinikums Oldenburg vor. Sie hätten von den Machenschaften des ehemaligen Pflegers Niels Högel gewusst, seien aber untätig geblieben, so lautet der Vorwurf. Dadurch seien sie für weitere Taten Högels mitverantwortlich.
In der Anklage geht es um drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg und 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um den Ex-Geschäftsführer des Klinikums, den früheren ärztlichen Leiter der kardiologischen Intensivstation, einen Pflegeleiter der kardiologischen Intensivstation, eine Ex-Pflegedirektorin des Klinikums und einen ärztlichen Leiter der Anästhesie.
Die Vorwürfe sollen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Oldenburg verhandelt werden – vor genau der Kammer, die Högel bereits 2019 in einem aufsehenerregenden Prozess in der Weser-Ems-Halle zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.
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Richter nicht befangen
Dürfen diese Richter auch die Verhandlung gegen die Ex-Mitarbeiter leiten? Mehrere Angeschuldigte halten die Richter für befangen. Aber nach dem Landgericht wies nun auch das Oberlandesgericht das Gesuch zurück.
Weder aufgrund der bisher im Krankenpfleger-Komplex ergangenen Urteile noch aus sonstigen Äußerungen der Richter ergäben sich „unnötige oder gar unsachliche Werturteile“, teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Richter im Vorfeld eine endgültige Überzeugung von der Schuld der Angeschuldigten gebildet hätten.
Auch die Schweigeminute im zuletzt gegen Högel geführten Verfahren rechtfertige die Sorge der Befangenheit nicht. Ebenfalls sei nicht ersichtlich, dass die Richter auf die Pressearbeit des Gerichtes Einfluss ausgeübt hätten, befand das Oberlandesgericht.
Verfahren verbinden?
Wann und in welchem Umfang sich die Angeschuldigten vor dem Landgericht verantworten müssen, ist jedoch weiter offen. Das Schwurgericht hatte bereits in einer ersten Einschätzung Zweifel geäußert, ob sich die Anklage der Ermittler hinreichend begründen lässt.
Zudem steht die Frage im Raum, ob die Verfahren gegen Angeschuldigte in Oldenburg und in Delmenhorst getrennt geführt werden. Denn auch ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst müssen sich wegen Unterlassung verantworten. Das Hauptverfahren ist hier bereits eröffnet, es gibt allerdings noch keinen Verhandlungstermin.
Im Oktober hatte das Landgericht Oldenburg signalisiert, eine Verbindung beider Verfahren könne sinnvoll sein.