Oldenburg Mit einem besonders grausigen Fall von häuslicher Gewalt muss sich seit Freitag die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen. Angeklagt wegen Totschlags ist ein afghanischer Ehemann. Er hat am 23. Juli dieses Jahres in Oldenburg seine Ehefrau (33) getötet, so die Anklage. Während der Tat waren die fünf gemeinsamen Kinder mit in der Wohnung.
Zwischen den Eheleuten war es im Vorfeld der Tat schon häufiger zu Streitigkeiten gekommen. Anfang des Jahres soll der Angeklagte seiner Frau eine schwere Augenverletzung zugefügt haben. Das bestritt der 38-Jährige gestern. Seine Frau habe sich beim Bilderaufhängen einen Hammer aus Versehen selbst ins Gesicht geschlagen. Die Frau hatte sich dann von dem Angeklagten getrennt. Sie sei gegangen ohne zu fragen, so der Angeklagte am Freitag.
Der 38-Jährige will Kenntnis davon haben, dass sich seine Frau einem anderen Mann zugewandt hatte. „Für uns ist Ehe wichtig“, sagte der Angeklagte. Ansehen genieße aber nur ein Ehepaar, das auch zusammen bleibe. Am Tatabend wollte der Angeklagte die Kinder aus der Wohnung seiner mittlerweile von ihm getrennt lebenden Ehefrau abholen. Erneut kam es zu einem Streit. Er habe seine Frau angefleht zurückzukommen, sagte der Angeklagte.
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Er will nun von seiner Ehefrau provoziert worden sein, erklärt er. „Dann habe ich die Kontrolle verloren“, so der Angeklagte. Der 38-Jährige will nachmittags Cricket gespielt haben, jedenfalls hatte er den Schläger dabei. Damit schlug er nun laut Anklage auf seine Frau so lange ein, bis sie auf dem Boden lag. Dann habe er ihr mit voller Wucht in das Gesicht der Frau getreten, so Oberstaatsanwalt Thomas Sander in der Anklageschrift.
Durch den Tritt hatte die Frau ein tödliches Schädel-Hirn-Traumata erlitten. Der Angeklagte indes will sich an die Tat nicht richtig erinnern können. Er wisse nicht, wie oft und wie lange er mit dem Cricketschläger zugeschlagen habe, sagte der Angeklagte.
Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hat für das Verfahren vorerst fünf Verhandlungstage terminiert. Laut Plan soll am 7. Januar kommenden Jahres das Urteil verkündet werden.