Oldenburg /Delmenhorst Welche Verantwortung tragen Ex-Kolleginnen und Kollegen des Pflegemörders Niels Högel an der Mordserie? Wurden Hinweise nicht ernst genommen oder unter den Tisch gekehrt? Diese Fragen sollen juristisch aufgearbeitet werden.
Derzeit ist bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg das Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst anhängig. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwischen Anfang Mai und Ende Juni 2005 durch Unterlassen mehrere Menschen getötet zu haben (5 Ks 20/16). Die Anklage wirft ihnen vor, sie hätten nach dem Tod von Patienten weitere Tötungen durch Högel für möglich gehalten, seien jedoch nicht eingeschritten und hätten dadurch bis zu fünf weitere Taten in Kauf genommen.
Die Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst in dieser Sache wurde zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet, aber bislang nicht terminiert. Denn Högel konnte als Zeuge in diesem Verfahren die Auskunft verweigern, solange das Urteil im Pflegemordprozess von 2019 nicht rechtskräftig ist. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof Högels Verurteilung in allen Punkten bestätigt; der Weg für den Prozess gegen Ex-Kollegen ist also frei.
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Wie das Landgericht am Montag mitteilte, erwägt die Kammer nun, das Verfahren gegen die Verantwortlichen aus Delmenhorst mit dem ebenfalls anhängigen, noch nicht eröffneten Verfahren gegen die ehemaligen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg (5 Ks 23/19) zu verbinden.
„Für eine solche Verbindung sprächen gewichtige inhaltliche und zeitliche Gründe, da viele der einzuführenden Beweismittel identisch seien: So könnten doppelte Vernehmungen insbesondere der medizinischen Sachverständigen, des verurteilten ehemaligen Krankenpflegers wie einiger Arbeitskollegen vermieden werden“, begründet das Gericht die Erwägung.
Der Umfang wäre in jedem der beiden Verfahren durch die Anzahl von Beteiligten so groß, dass auch für Einzelverfahren Räume gemietet werden müssten, erklärt das Landgericht weiter.
Die Entscheidung, beide Verfahren zu verbinden, liegt jedoch auf Eis. Grund sind Befangenheitsanträge: Angeschuldigte versuchen im Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg, die Schwurgerichtskammer für befangen zu erklären. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat die Anträge zwar abgelehnt. Dagegen wurde jedoch Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Oldenburg noch entscheiden muss. Wann das geschieht und damit der Weg frei ist für die Entscheidung über die Zusammenlegung der Verfahren, ist offen.