Immer /Landkreis Auch im Landkreis Oldenburg gilt jetzt im Zuge der neuen Fälle von Vogelgrippe in Schleswig-Holstein und Sachsen die Aufstallungspflicht: Alle Geflügelmastbetriebe müssen ihre Tiere in die Ställe holen. Dass das nicht so einfach ist, zeigt ein Blick auf den Geflügelhof Wachtendorf in Immer: „Alle Tiere in Ställen unterzubringen, ist logistisch bei uns nicht möglich, die Kapazitäten haben wir gar nicht“, sagt Werner Wachtendorf. Er könne nicht für alle Eventualitäten leerstehende Stallungen bereithalten, so der Gänsemäster.
Trotz der Aufstallung, die der Landkreis verfügt hat, dürfen Gänse auf dem Hof von Werner Wachtendorf daher noch im Freien bleiben. Möglich ist das durch eine Sondergenehmigung. „Den Antrag haben wir schon am Wochenende beim Kreisveterinäramt eingereicht“, erklärt Wachtendorf.
Der Schutz vor der Vogelgrippe sei sehr ernst zu nehmen, versichert Wachtendorf. „Die Vorsichtsmaßnahmen tragen wir natürlich mit. Wir tun alles, um Fälle von Vogelgrippe bei uns zu verhindern.“ Der Hof steht in ständigem Kontakt zum Veterinäramt. Dessen Vorschriften sehen vor, dass den Gänsen alle 21 Tage Blut entnommen werden muss, das dann auf Krankheitserreger überprüft wird. Auf dem Hof gibt es für die Tiere zudem keinen Zugang zu Gewässern. Auch das ist vorgeschrieben. Außerdem wird besonders darauf geachtet, dass Wildvögel nicht in die Gehege gelangen.
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Wirtschaftlich hat die Aufstallungspflicht für den Geflügelhof Wachtendorf noch keine großen Auswirkungen. „Solange die Vogelgrippe hier nicht ausbricht und wir nicht notschlachten müssen, bleibt das auch so“, sagt Werner Wachtendorf. Problematisch sei nur, dass Schlachtungen nicht einfach vorgezogen werden können. „Die Schlachterein sind ausgelastet und haben keine Kapazitäten.“
Nach seiner Ansicht wird im Zusammenhang mit der Vogelgrippe auch „Panikmache“ betrieben: „Die Bevölkerung wird verunsichert, obwohl selbst der Typ der Vogelgrippe, der jetzt nachgewiesen wurde, für den Menschen gar nicht gefährlich ist“, ärgert sich der Gänsemäster.
Dass Gänse auch zu dieser Jahreszeit unter freiem Himmel gehalten werden, sei durchaus üblich, erklärt Dr. Carsten Görner, Leiter des Kreisveterinäramts in Wildeshausen, auf NWZ -Nachfrage. Im Gegensatz zu Hühnern und Puten vertrügen Gänse auch Temperaturen unter null Grad. Betroffen von der Stallpflicht im Landkreis Oldenburg sind acht Millionen Tiere, von denen die meisten immer in Ställen gehalten würden. Insgesamt schätzt Görner die Zahl der Gänse auf gut 10 000 im Landkreis.
Das Telefon im Veterinäramt steht derzeit selten still, weil viele Geflügelhalter wissen wollten, wie sie sich verhalten sollen. Von der Stallpflicht bis zum 31. Januar ist sämtliches Geflügel betroffen – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.