HUDE Bereits vor zwei Jahren wollten Nachbarn die Bebauung verhindern. Damals diente eine Wallhecke als Begründung. Jetzt wird die Baugenehmigung angefochten.
Von Matthias Kosubek HUDE - „Sehr viel Erfolg räume ich Ihrer Klage nicht ein“, so Karl-Heinz Ahrens, Richter beim Oldenburger Verwaltungsgericht gestern bei einem Ortstermin zu Ingrid Strudthoff, Bewohnerin des Hauses am Bremer Weg 3 in Hude, die gegen eine Bebauung ihres Nachbargrundstückes geklagt hatte, nachdem sowohl der Landkreis, als auch die Bezirksregierung das Vorhaben genehmigt hatten. Auf dem 1400 Quadratmeter großen Grundstück, das über die Max-Planck-Straße erschlossen werden soll, sind der Bau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses geplant.
Bereits vor zwei Jahren hatten Nachbarn versucht, über die Umweltschiene das Projekt zu verhindern, da zur Erschließung besagten Grundstückes eine Wallhecke durchbrochen werden müsse. Damals war Wallheckenexperte Georg Müller aus Ganderkesee engagiert worden, um diese These zu belegen. Schließlich schien es zu einem Kompromiss gekommen zu sein, nachdem die Baugesellschaft als Ausgleich für den Durchbruch eine vollständige Bepflanzung der „degradierten“ (nur für Experten noch nachvollziehbaren) Wallhecke zugesichert hatte.
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Der Landschafts- und Wallheckenschutz, so Richter Ahrens gestern, spiele in dem Verfahren keine Rolle, Vielmehr gehe es um Nachbarschaftsrechte, also die Frage, ob sich das Neubauvorhaben in die vorhandene Bebauung einfüge, ob es eine „erdrückende“ Wirkung auf die Nachbarn ausübe, ob die Grenzabstände eingehalten würden, ob eine unzumutbare Lärmbelästigung oder Luftverschmutzung von dem Vorhaben ausgehe und ähnliches. Dies alles sehe er bei einer allgemeinen Wohnnutzung nicht. Außerdem sei Strudthoffs Grundstück bereits durch das benachbarte Baugebiet an der Max-Plack-Straße „vorbelastet“.
Dass auch ein anderes Motiv hinter der Klage steht, wurde aus den Ausführungen des Rechtsanwaltes Torsten Dreesmann, der Strudthoffs Interessen vertrat, sowie denen einiger anwesender Nachbarn deutlich: Der Ärger darüber, dass besagtes Hintergrundstück am Bremer Weg bebaut werden kann, während dies bei den Nachbargrundstücken, die nicht direkt am Wendehammer der Max-Planck-Straße liegen, nicht möglich ist. Eine solche Bebauung wäre jedoch vor Jahren möglich gewesen, als die Gemeinde eine Erschließungsstraße bauen wollte. Damals waren aber die betroffenen Anlieger dagegen.
In 14 Tagen, so Richter Ahrens zum Abschluss, werde er seine Entscheidung in dieser Sache den Beteiligten schriftlich mitteilen.