Nordenham Alle Rechtssuchenden und Besucher des Amtsgerichts Nordenham sollen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus prüfen, ob ihr dringliches Anliegen außerhalb einer anberaumten Gerichtsverhandlung angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss – oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden. Wie das Gericht weiter mitteilt, entscheiden Richter und Rechtspfleger jeweils, ob Gerichtsverhandlungen und Termine stattfinden. Ladungen und Termine sind weiterhin gültig und müssen befolgt werden, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes müssen alle Besucher die Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gebäude verlassen. Beim Amtsgericht Nordenham bestehen weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.