München Der Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“, Jost Vacano, bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Vacano eine prozentuale Beteiligung von 2,5 Prozent an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am Donnerstag und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Für künftige Fernsehausstrahlungen könne er eine Vergütung verlangen.
Jost Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 rund 100 000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichend und berief sich auf das Urheberrecht. Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk und die Vertriebsfirma E.V.M. hätten mit dem Film nach dem Roman von Lothar-Günther Buchheim so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei.
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