Gauweiler: Das war kein wirklich guter Tag für die Demokratie in Europa. Natürlich ist es unbefriedigend, dass unsere Klage am Ende doch noch abgewiesen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in seiner Begründung die Grundsätze unserer Verfassungsbeschwerde aufgegriffen und eine neue Variante seiner Ja-aber-Rechtsprechung geliefert. Dazu gehört auch, dass die Europäische Zentralbank unter Mario Draghi mit seinen Milliardenprogrammen die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland hätte verletzen können. Den letzten Schritt, die deutschen Staatsorgane dann auch zu verpflichten, gegen die Entscheidung von Draghi vorzugehen und ihren Vollzug durch die Bundesbank zu unterbinden, wollten die Karlsruher Richter nicht mit uns gehen.
Gauweiler: Das Gericht hat leider nicht den Mut gefunden, sich dem krassen Fehlurteil des Europäischen Gerichtshofes über das Staatsanleihenprogramm wirkungsvoll entgegenzustellen, obwohl es auch heute dieses Urteil massiv kritisiert hat. Stattdessen versucht es, sich gesichtswahrend aus der Affäre zu ziehen. Für die Brexit-Befürworter ist dieses Urteil Wasser auf ihre Mühlen, die es ablehnen, wie die EU-Instanzen mit den europäischen Verträgen umspringen.