Dangast /Lüneburg Verstößt der Bebauungsplan 212 A in Dangast gegen das Deichrecht? Nein. Das hat am Mittwochnachmittag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden. Drei Kläger hatten dort einen Normenkontrollantrag eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Varel ausgestellten Baugenehmigung prüfen zu lassen.
Laut OVG ist die Baugenehmigung der Stadt Varel für den ersten Abschnitt des Nordseeparks in Dangast rechtmäßig. Der Bebauungsplan ist eine Satzung und damit eigenes Recht der Stadt. Jeder Bürger hat das Recht, dieses überprüfen zu lassen, wenn er subjektiv betroffen ist, erläuterte Justiziarin Gisela Wilksen. Das haben drei Antragsteller getan. Das Gericht ließ allerdings schon die Zulässigkeit der Klage nicht zu. Ebenfalls wurde eine Revision nicht zugelassen.
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Die Lüneburger Richter begründeten laut Wilksen ihr Urteil damit, dass die drei Antragsteller des Normenkontrollverfahrens kein Recht haben, das sie einfordern können. Dieses bestehe nur, wenn persönliche Rechte betroffen sind. Im Falle des Deichrechts nehme dieses aber der II. Oldenburgische Deichband wahr. Und der habe das Recht erteilt, deshalb hat der Kreis genehmigt. Die offizielle Urteilsbegründung werde der Stadt in Kürze zugestellt, sagte Bürgermeister Gerd-Christian Wagner.
Die Bürgerinitiative Dangast geht davon aus, dass die Bebauung der Deichschutzzone nicht den deichgesetzlichen Vorgaben entspricht und somit als rechtswidrig anzusehen ist. In einer Mitteilung vom 29. März 2016 begründete sie: „,Die Belange des Küstenschutzes wurden durch die genehmigte Bebauung der Deichschutzzone sträflich ignoriert, obwohl der Deich in Dangast kurzfristig erhöht werden muss und die Vorarbeiten dafür bei den Behörden schon laufen‘, so die Kläger von zwei mit Unterstützung der BI Dangast eingereichten Klagen beim OVG Lüneburg und beim VG Oldenburg.“ Für eine Stellungnahme war die BI am Donnerstag nicht zu erreichen.
Ihr juristisches Vorgehen begründete die Bürgerinitiative Dangast mit dem Widerstand der Vareler. „Seitens der Bürger sind 110 Einwendungen gegen die Bebauung bei der Stadt Varel eingegangen. Sie umfassen ein breites Spektrum an Stellungnahmen und sind großenteils sehr detailliert und fundiert.“ Und weiter: „Eine Diskussion in den politischen Gremien fand kaum statt.“
Die Kosten für das Verfahren vor dem OVG in Lüneburg müssen die Antragsteller zahlen. Sie müssen auch die Prozesskosten übernehmen, die der Stadt Varel entstanden sind. Über die Höhe gab es keine Auskunft.
„Ich bin froh darüber, dass das endlich geklärt ist“, sagte Investor Lothar Peters: „Endlich wurde nach zweieinhalb Jahren eine Entscheidung getroffen. Mit dieser langen Dauer hatten wir nicht gerechnet.“ Mit dem Ergebnis indes schon: „Für uns war das von Anfang an eine klare Geschichte. Wir hatten ja eine Baugenehmigung, sonst hätten wir ja nicht angefangen zu bauen“, betonte Lothar Peters. Er sei froh, dass „die Angelegenheit zur Ruhe kommt und wir unseren Kunden gegenüber eine klare Aussage treffen können.“
Auch wenn das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung durch die Stadt festgestellt hat: Es stehen weitere Klagen gegen das Projekt an. Unter anderem vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Kreis Friesland als Untere Deichschutzbehörde und deren Erteilung der deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Dieser hatte zuvor auch der II. Oldenburgische Deichband zugestimmt. Zudem hat eine Bürgerin Klage gegen die Baugenehmigungen der fünf bereits in Dangast gebauten Häuser eingereicht. Sie steht noch aus.
Das Verwaltungsgericht wird vermutlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes folgen.
Der Bebauungsplan (BP) für das Gelände der ehemaligen Kuranlage Deichhörn ist dreigeteilt. Die Häuser im Bereich Nummer 212 A sind gebaut und einige der die Wohnungen bereits bezogen. Die Gebäude im Bereich der Nummer 212 B werden derzeit gebaut. Für den Bebauungsplan Nr. 212 C gibt es bereits einen Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt. „Die frühzeitige Bürgerbeteiligung kommt jetzt“, kündigte Bürgermeister Gerd-Christian Wagner an Donnerstag an.