Varel Der Landkreis Friesland hat dem Land Niedersachsen mitgeteilt, fünf unbegleitet reisende minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufnehmen zu können. Das bestätigte Kreissprecherin Nicola Karmires am Donnerstag auf Nachfrage. Möglicherweise könnten die fünf Kinder dann in Varel untergebracht werden.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Mittwoch kommen 13 unbegleitete Minderjährige ohne familiäre Verbindungen nach Niedersachsen. Jeweils acht werden in Berlin und in Hamburg untergebracht. Die insgesamt 47 Minderjährigen, darunter vier Mädchen, waren am 18. April in Deutschland angekommen und zunächst für eine zweiwöchige Corona-Quarantäne in Niedersachsen untergebracht worden.
Die Quarantäne endet an diesem Freitag, so dass die Minderjährigen dann verteilt werden können. Wann und wie viele Personen nach Friesland kommen, sei indes noch offen. „Wir haben hierzu aktuell noch keine Information“, teilte Nicola Karmires mit.
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Platz für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) wäre in der Wohngruppe des Waisenstiftes Varel an der Oldenburger Straße. „Falls neue kommen, wären wir bereit, diese auch aufzunehmen“, sagte Claudia Preuß, Leiterin des Waisenhauses, bereits Mitte April.
Und auch vom Landkreis gab es vor zwei Wochen, als die Flüchtlinge von den griechischen Inseln nach Deutschland geflogen worden waren, grünes Licht. Sie könnten „sofort und problemlos in den derzeit noch zur Verfügung stehenden Räumen an der Oldenburger Straße in Varel“ aufgenommen werden, teilte Birgit Renken, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie des Landkreises, am Dienstag auf NWZ-Anfrage mit.
Platz wäre noch in der Wohngruppe an der Oldenburger Straße. In dem ehemaligen Hotel „Ammerländer Stuben“ betreibt der Bezirksverband Oldenburg (BVO) als Träger des Waisenstiftes noch bis zum 1. November die Einrichtung. „Dort ist nur noch ein Gebäudeteil von einigen Flüchtlingen bewohnt. Der zweite Gebäudeteil, ein komplett abgeschlossener Bereich, ist nicht bewohnt“, erläuterte Renken: „Dieser bietet genug Räume für die erforderlichen Quarantäne- und Hygienemaßnahmen.“
So sei gewährleistet, dass bei einer Neuaufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer keine Gefahr für die Wohngruppe bestehe. Nach dem Ende des Mietvertrages werden die Flüchtlinge dann auf andere Jugendgruppen des Waisenstiftes aufgeteilt.