Oldenburg Millionenfach sehen deutsche Nutzer von Instagram und co. täglich Werbeanzeigen deutscher Unternehmen. Umsatz und Gewinn dieses neuen Werbeträgers werden jedoch nicht in Deutschland, sondern dem Heimatland von Facebook, den USA, versteuert.

Umsätze von global in der Digitalbranche agierenden Unternehmen lokal gerecht zu versteuern und die Schlupflöcher in gleichermaßen bekannte wie ungerechtfertigte Steueroasen aufzulösen: Das sind die wesentlichen Ziele einer Digitalsteuer. Erstmals wurde diese 2018 von Vertretern der EU zur Diskussion gestellt und fand schnell in Facebook CEO Mark Zuckerberg sogar prominente Unterstützung auf Seiten der möglichen Betroffenen. Heute - 2 Jahre später - sollte laut ursprünglichem Zeitplan eine Einigung auf Ebene der Organisation wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) getroffen sein.
Tatsächlich standen die Nationen des G20 zuletzt kurz vor der Entscheidung, einzig die USA verweigerte die Einigung. Was zunächst wie ein stupider Boykott seitens der US-Regierung um Donald Trump und Handelsbeauftragten Robert Lighthizer wirkt, offenbart zwei Schwächen, die zu Zeiten stetig wachsenden Welthandels den friedlichen Güterverkehr gefährden könnten.
Die erste ist die geringe Handlungsfähigkeit der OECD: Bindende Beschlüsse können nur im Konsens getroffen werden – angesichts existierender Handelsstreitigkeiten und zahlreicher Partialinteressen von über 30 Mitgliedstaaten, ist dies bei entscheidenden Fragen für den globalen Handel kaum noch realistisch.
Und zweitens kommt die Debatte um die Digitalsteuer sehr spät. So spät, dass es immer schwieriger wird, eine Anpassung des Steuersystems in einem etablierten globalen Markt mit unterschiedlichen steuerlichen Voraussetzungen durchzusetzen. Die Anpassung des Steuersystems ist jedoch unerlässlich, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile der Digitalkonzerne gegenüber herkömmlichen Unternehmen auszugleichen. Digitalkonzerne konnten in den letzten Jahren im Vergleich zur Gesamtwirtschaft besonders stark wachsen - nicht zuletzt aufgrund deutlich geringerer Steuerlast in den USA oder verlockenden Steueroasen.
Wenn auch verspätet, könnte das Steuersystem so dem digitalen Wandel folgen und trotz digital fließender geographischer Grenzen die Steuer an das Umfeld ihrer Entstehung richten.
Auch wenn der OECD-Beschluss nun vorerst nicht zustande kommt, ist die EU in der Lage, eine eigene Digitalsteuer einzuführen. Damit würde sie gleichermaßen der eigenen Zielvorgabe einer Digitalsteuereinführung in diesem Jahr entsprechen – und so letztlich auch wieder die USA zum Handeln auffordern.