Garrel In den vergangenen Wahlperioden war es in der Gemeinde immer ein Problem, genügend Bewerber für die Schöffenwahl aufzustellen. Nicht so in diesem Jahr, wie Erster Gemeinderat Karl-Heinz Focken auf der jüngsten Ratssitzung betonte.
Die Gemeinde kann neun Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen. Sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bei der Gemeinde haben sich 21 Garreler gemeldet, die gerne das Amt des Schöffen in den Geschäftsjahren 2019 bis 2023 übernehmen möchten – „so viele wie noch nie“, betonte Focken. Als Ursache dazu führt er auch die Berichterstattung in dieser Zeitung ins Feld. Der Gemeinderat entschied dann auch einstimmig, alle 21 Bewerber in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl aufzunehmen.
Vorgeschlagen werden: Martin Ahrling (Nikolausdorf), Manfred Diek (Garrel), Günter Einhaus (Garrel), Jürgen Engelhardt (Nikolausdorf), Maria Hackstedt (Garrel), Frank Holzenkamp (Garrel), Stephan Kaley (Garrel), Birgit Kemper (Garrel), Andreas Lüken (Garrel), Lothar Martens (Garrel), Constantin Meyer (Varrelbusch), Antje Niemöller (Varrelbusch), Rita Otten (Garrel), Fritz Rempe (Garrel), Brigitte Rolfes (Garrel), Gerhard Sieberg (Garrel), Anna Tangemann (Garrel), Michael Tangemann (Garrel), Maria Tapken (Garrel), Hubert Tapken (Beverbruch) und Maria Wilke (Garrel).
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Schöffen und Jugendschöffen werden im Strafprozess bei den Amts- und Landgerichten eingesetzt. Sie wirken zwar „nur“ im Rahmen der Hauptverhandlung im Strafprozess mit, studieren also vorab keine Akten. In der Hauptverhandlung sind sie allerdings bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Bei der Urteilsfindung hat ein Schöffe also das gleiche Stimmrecht und ist in seinem Urteil nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Vorschlagslisten werden anschließend öffentlich ausgelegt. Gegen die aufgestellten Kandidaten kann jedermann innerhalb einer Frist von einer Woche mit Begründung Einspruch einlegen.
Die Vorschlagslisten und etwaige Einsprüche werden in der Jahresmitte dem Cloppenburger Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen. Der Ausschuss entscheidet über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen.
Wer zum Schöffen gewählt wurde, der erhält von dem Amts- oder Landgericht, bei dem er in den nächsten fünf Jahren tätig sein wird, etwa im November oder Dezember einen Bescheid über seine Wahl – zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Zu Beginn der Wahlperiode findet eine Einführungsveranstaltung statt. In dem ersten Hauptverhandlungstermin erfolgt eine Vereidigung.