Cloppenburg Wegen sexueller Nötigung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 22 Jahre alten Mann aus Cloppenburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte eine junge Frau aus Cloppenburg zu mehreren sexuellen Handlungen gezwungen hat. Der Angeklagte hatte die Frau im Internet kennengelernt. Nach mehreren Chats waren dann beide übereingekommen, sich einmal zu treffen.
Der Angeklagte holte mit seinem Pkw die Frau von Zuhause ab. Geplant war der Besuch eines Cloppenburger Lokals. Doch bis dahin sollte die Fahrt vorerst nicht gehen. Der Angeklagte hielt unterwegs an. Es kam den Feststellungen zufolge nun auch zum Austausch von Zärtlichkeiten.
Doch dann wollte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichtes mehr. Die Frau hatte ihm aber deutlich zu verstehen gegeben, dass sie zu weiteren sexuellen Handlungen nicht bereit sei und diese auch nicht wolle.
Den Feststellungen zufolge setzte sich der 22-Jährige aber über das „Nein“ der Frau hinweg. Er soll die Frau festgehalten und kräftig an deren Hals gefasst haben. Nach Aussage der Frau habe sie das Gefühl gehabt, gewürgt zu werden. Erst als das Handy der Frau klingelte, ließ der Angeklagte von der jungen Frau ab. Sie erstattete Anzeige. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte Gewalt angewendet, um seine Ziele zu erreichen.
Der 22-Jährige indes hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe die Frau weder berührt noch geküsst, beteuerte er. Das Gericht glaubte ihm aber nicht. Es schenkte vielmehr der Frau Glauben, die auch absolut glaubhaft ausgesagt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte für den nicht vorbestraften Angeklagten 15 Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es ist nun zu erwarten, dass Berufung gegen das Urteil eingelegt wird. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden.