Bremen Lange Zeit schwelte der Konflikt, im November 2019 eskalierte die Situation. Ein 40-Jähriger muss sich seit Mittwoch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Bremer Landgericht verantworten, weil er seinen 43 Jahre alten Kontrahenten krankenhausreif geprügelt haben soll. Dabei, so der Angeklagte, habe er sich nur verteidigt. Jedoch erzählt das Verletzungsbild des Opfers eine ganz andere Geschichte.
Laut Anklage ist es im November vorigen Jahres zum Streit zwischen den Männern gekommen. Das spätere Opfer soll sich von dem 40-Jährigen verfolgt und bedrängt gefühlt haben. Als beide – nach vorherigen Streitigkeiten – aufeinandertrafen, eskalierte die Situation in einem Hausflur in der Bremer Neustadt.
Zweimal trafen beide bereits am Bremer Amtsgericht aufeinander, in beiden Fällen nahm der 40-Jährige den Platz auf der Anklagebank ein. Dieses Mal wiegen die Vorwürfe schwerer, bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags drohen bis zu zehn Jahre Haft. Doch von der Attacke, die ihm Staatsanwältin Petra Meyer zur Last legt, könne nach Auffassung des Angeklagten keine Rede sein.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann seinem Kontrahenten zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und – als dieser zu Boden ging – versucht haben, mit beiden Füßen auf seinen Kopf zu springen. Weil das Opfer seinen Kopf noch rechtzeitig zur Seite wegdrehen konnte, traf letztlich „nur“ ein Fuß den Kopf des Mannes. Ein zweiter Tritt, so die Vorwürfe weiter, traf die Stirn des Mannes, kurz darauf soll er das Bewusstsein verloren haben. Weitere Tritte gegen den Oberkörper folgten – so die Staatsanwältin.
Aus der Untersuchungshaft soll der Angeklagte den Hauptbelastungszeugen, der die Streithähne trennte, angerufen und „massivem Druck“ auf den Zeugen ausgeübt haben. Der Angeklagte bestritt dies. Nach seiner Ansicht, so der 40-Jährige, habe er sich nur verteidigt und den Mann am Boden liegend mit seinem Fuß „fixiert“. Woher die Verletzungen stammen, könne er nicht sagen. Die Frage der Staatsanwältin, ob es nicht sein könne, dass er „ordentlich zugetreten“ habe, verneinte er – und fügte hinzu: „Ich hatte nie vor, ihn zu töten.“ Der Prozess wird am Mittwoch, 29. April, fortgesetzt.