Westerstede Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 werden diejenigen Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober Geburtstag haben. Somit müssen die in der Zeit vom 2. Oktober 2013 bis 1. Oktober 2014 geborenen Kinder in Kürze in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die nach dem 1. Oktober 2014 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Anmeldung dieser Kinder erfolgt jedoch erst im März 2020.
Alle betroffene Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihr Kind an den aufgeführten Tagen in der zuständigen Grundschule anzumelden. Anmeldeformulare erhalten sie in den Kindergärten oder den Sekretariaten der Grundschulen. Zur Anmeldung ist die Anwesenheit des Kindes nicht mehr erforderlich.
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Das sind die Anmeldezeiten in den einzelnen Schulen: Verlässliche Grundschule Westerloy: 21., 22. und 23. Mai, jeweils von 8 bis 12 Uhr, sowie am 21. Mai zusätzlich auch 14 bis 15.30 Uhr
Zur Anmeldung mitzubringen sind der ausgefüllte Anmeldebogen, die Geburtsurkunde und das kinderärztliche gelbe Untersuchungsheft.
Sollten Zweifel daran bestehen, welches die zuständige Grundschule ist, kann dies bei den Schulen oder beim Schulamt der Stadt Westerstede, Telefon 0 44 88/55-404, erfragt werden.
Weitere Informationen zu den Schulbezirken gibt es auf der Internetseite der Stadt Westerstede.
www.westerstede.de